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Erstellung der Bilanzplanung

  • Durchsicht der auf GuV Basis berechneten Bilanzfortschreibung

  • Abbau der IST Bestände

    • Forderungen LuL → Abbau auf null über die nächsten Monate, sofern keine uneinbringlichen Forderungen

    • Verbindlichkeiten LuL → Abbau auf null, sofern kein Verbindlichkeiten die strittig sind

    • Umsatzsteuer

      • mit Dauerfristverlängerung - 50% im Planmonat 1, 50% im Planmonat 2 abbauen → bei tagesgenauer Planung jeweils am Werktag vor dem 10. abbauen

      • keine Dauerfristverlängerung → 100% Abbau im Folgemonat → bei tagesgenauer Planung am Werktag vor dem 10. abbauen

  • Planung des Anlagevermögens

    • Substanzerhalt (wir ersetzen laufend abgeschriebene IT, Fahrzeuge etc.) → kompensieren der AfA durch Aufbau des Anlagevermögens, etwa in Höhe der AfA

    • Neuinvestitionen (wir erweitern den Bestand des Anlagevermögens) → Aufbau des Anlagevermögens und gleichzeitiges Erhöhen der Afa

  • Planung der Darlehen (erst ab Version 03/2023)

    • Anlage im Darlehenmodul

    • Zuordnung zu GuV und Bilanzposten

    • Saldenabgleich Darlehen / Bilanzposten

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