Planung der Ertragssteuern
Funktionalität
Ertragssteuern können über ein Steuerjournal geplant werden, dieses ermöglicht
einen Prozentsatz für Körperschaftssteuer / Gewerbesteuer zu erfassen
Manuelle Minderungs- / Mehrungsbeträge für Körper- und Gewerbesteuer zu erfassen
absolute Steuerkorrekturbeträge für beide Steuerarten zu erfassen
die prozentuale Steuerberechung führt bei negativer Bemessungsgrundlage nicht zu negativen Steuern
die absolute Steuerkorrektur kann zu negativen Steuern führen
die monatliche Steuerberechnung betrachtet immer kumulierte Werte und führt zu einer korrekten Jahressteuer
wie alle Kalkulationen erfolgt auch die Steuerberechnung nur für PLAN Perioden und belässt Steuern im IST unverändert
die kalkulierten Steueren werden in die Steuerrückstellungen eingestellt und müssen dort per geplanter Vorausszahlung gezahlt werden

Mehrere Steuerjournale sind möglich, dabei ist zu beachten
nur aktive Journal werden berechnet
die Journale wirken immer additiv, die berechneten Steuern addieren sich also
die Journal beeinflussen sich nicht untereinander (eines mindert also nicht Bemessungsgrundlage des anderen)
es sind weiterhin keine negative Steuern möglich - man kann also nicht mit einem das andere kompensieren (außer bei manueller Steuerkorrektur)
Steuerbelastung GmbH
Benötigt als Grundlage der Berechnung das Ergebnis vor Steuern
Berechnet mehrerer variabler Kosten auf Basis dieser Bemessungsgrundlage (z.B. Gewerbesteuer, Körperschaftssteuer)
Körperschaftssteuer 15% + 5,5% Solidaritätszuschlag = 15,825 %
Gewerbesteuer = 3,5 % x Hebesatz der Gemeinde (z.B. Leipzig 460% in 2024) = 16,1 %
diverse Hinzurechnungen und Kürzungen
Summe 31,925 % in Leipzig
die eine Steuer mindert nicht die Bemessunggrundlage der anderen Steuer, bei werden somit von der gleichen Basis gerechnet
Geplante Implementierung
Buchungsjournal, welches auf eine Summenposition “EVST - Ergebnis vor Steuern” Bezug nimmt
Spalten für Hinzurechnungen / Kürzungen als pauschale Beträge
Buchung auf dem Bilanzkonto STRST - Steuerrückstellungen
Zahlung erfolgt manuell (gemäß Vorausszahlungsbescheid/Steuerbescheid) über das Konto Steuerrückstellungen via manueller Abbau
Nebeninformationen
Wird Geld aus einer GmbH / AG ausgeschüttet, wird Körperschaftssteuer in Höhe von 25% * 1,055 Soli = 26,375 % einbehalten - dies ist eine Abgeltungssteuer und keine Vorausszahlung auf die private Einkommensteuer. Spielt für das Steuermodul somit keine Rolle.
Faktor für Privatentnahmen von Firmengewinnen
betrieblicher Steuerfaktor (1-0,31925)=0,68075
Körperschaftssteuerfaktor (1-0,26375) = 0,73625
Gesamtfaktor = 0,68075*0,73625 = 0,5012
Somit 50 % Steuerbelastung von Firmengewinn zu privat verfügbar
Zahlung über Lohn ist mit 42% Grenzsteuersatz (ab 63.000 TEUR Jahreseinkommen) immer günstiger
Verluste über Gesellschaften hinweg nicht aggregierbar, jede Gesellschaft isoliert betrachten
Ergebnisabführungsverträge
Gewerbesteuerfreibetrag bei Personengesellschaften → kürzt BMG Gewerbesteuer
GmbH & Co. KG → Mitunternehmervergütung erhöht BMG
Gewerbesteuer ist anrechenbar auf BMG Körperschaftssteuer, sofern nicht Vermögensverwaltung