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Planung der Ertragssteuern

Funktionalität

Ertragssteuern können über ein Steuerjournal geplant werden, dieses ermöglicht

  • einen Prozentsatz für Körperschaftssteuer / Gewerbesteuer zu erfassen

  • Manuelle Minderungs- / Mehrungsbeträge für Körper- und Gewerbesteuer zu erfassen

  • absolute Steuerkorrekturbeträge für beide Steuerarten zu erfassen

  • die prozentuale Steuerberechung führt bei negativer Bemessungsgrundlage nicht zu negativen Steuern

  • die absolute Steuerkorrektur kann zu negativen Steuern führen

  • die monatliche Steuerberechnung betrachtet immer kumulierte Werte und führt zu einer korrekten Jahressteuer

  • wie alle Kalkulationen erfolgt auch die Steuerberechnung nur für PLAN Perioden und belässt Steuern im IST unverändert

  • die kalkulierten Steueren werden in die Steuerrückstellungen eingestellt und müssen dort per geplanter Vorausszahlung gezahlt werden

grafik-20250518-113304.png

Mehrere Steuerjournale sind möglich, dabei ist zu beachten

  • nur aktive Journal werden berechnet

  • die Journale wirken immer additiv, die berechneten Steuern addieren sich also

  • die Journal beeinflussen sich nicht untereinander (eines mindert also nicht Bemessungsgrundlage des anderen)

  • es sind weiterhin keine negative Steuern möglich - man kann also nicht mit einem das andere kompensieren (außer bei manueller Steuerkorrektur)

Steuerbelastung GmbH

  • Benötigt als Grundlage der Berechnung das Ergebnis vor Steuern

  • Berechnet mehrerer variabler Kosten auf Basis dieser Bemessungsgrundlage (z.B. Gewerbesteuer, Körperschaftssteuer)

  • Körperschaftssteuer 15% + 5,5% Solidaritätszuschlag = 15,825 %

  • Gewerbesteuer = 3,5 % x Hebesatz der Gemeinde (z.B. Leipzig 460% in 2024) = 16,1 %

  • diverse Hinzurechnungen und Kürzungen

  • Summe 31,925 % in Leipzig

  • die eine Steuer mindert nicht die Bemessunggrundlage der anderen Steuer, bei werden somit von der gleichen Basis gerechnet

Geplante Implementierung

  • Buchungsjournal, welches auf eine Summenposition “EVST - Ergebnis vor Steuern” Bezug nimmt

  • Spalten für Hinzurechnungen / Kürzungen als pauschale Beträge

  • Buchung auf dem Bilanzkonto STRST - Steuerrückstellungen

  • Zahlung erfolgt manuell (gemäß Vorausszahlungsbescheid/Steuerbescheid) über das Konto Steuerrückstellungen via manueller Abbau

Nebeninformationen

  • Wird Geld aus einer GmbH / AG ausgeschüttet, wird Körperschaftssteuer in Höhe von 25% * 1,055 Soli = 26,375 % einbehalten - dies ist eine Abgeltungssteuer und keine Vorausszahlung auf die private Einkommensteuer. Spielt für das Steuermodul somit keine Rolle.

  • Faktor für Privatentnahmen von Firmengewinnen

    • betrieblicher Steuerfaktor (1-0,31925)=0,68075

    • Körperschaftssteuerfaktor (1-0,26375) = 0,73625

    • Gesamtfaktor = 0,68075*0,73625 = 0,5012

    • Somit 50 % Steuerbelastung von Firmengewinn zu privat verfügbar

    • Zahlung über Lohn ist mit 42% Grenzsteuersatz (ab 63.000 TEUR Jahreseinkommen) immer günstiger

  • Verluste über Gesellschaften hinweg nicht aggregierbar, jede Gesellschaft isoliert betrachten

  • Ergebnisabführungsverträge

  • Gewerbesteuerfreibetrag bei Personengesellschaften → kürzt BMG Gewerbesteuer

  • GmbH & Co. KG → Mitunternehmervergütung erhöht BMG

  • Gewerbesteuer ist anrechenbar auf BMG Körperschaftssteuer, sofern nicht Vermögensverwaltung

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