Modul Ertragssteuern
Modul in Konzeption - noch nicht verfügbar !
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Benötigt als Grundlage der Berechnung das Ergebnis vor Steuern
Berechnet mehrerer variabler Kosten auf Basis dieser Bemessungsgrundlage (z.B. Gewerbesteuer, Körperschaftssteuer)
Körperschaftssteuer 15% + 5,5% Solidaritätszuschlag = 15,825 %
Gewerbesteuer = 3,5 % x Hebesatz der Gemeinde (z.B. Leipzig 460% in 2024) = 16,1 %
diverse Hinzurechnungen und Kürzungen
Summe 31,925 % in Leipzig
die eine Steuer mindert nicht die Bemessunggrundlage der anderen Steuer, bei werden somit von der gleichen Basis gerechnet
Geplante Implementierung
Buchungsjournal, welches auf eine Summenposition “EVST - Ergebnis vor Steuern” Bezug nimmt
Spalten für Hinzurechnungen / Kürzungen als pauschale Beträge
Buchung auf dem Bilanzkonto STRST - Steuerrückstellungen
Zahlung erfolgt manuell (gemäß Vorausszahlungsbescheid/Steuerbescheid) über das Konto Steuerrückstellungen via manueller Abbau
Nebeninformationen
Wird Geld aus einer GmbH / AG ausgeschüttet, wird Körperschaftssteuer in Höhe von 25% * 1,055 Soli = 26,375 % einbehalten - dies ist eine Abgeltungssteuer und keine Vorausszahlung auf die private Einkommensteuer. Spielt für das Steuermodul somit keine Rolle.
Faktor für Privatentnahmen von Firmengewinnen
betrieblicher Steuerfaktor (1-0,31925)=0,68075
Körperschaftssteuerfaktor (1-0,26375) = 0,73625
Gesamtfaktor = 0,68075*0,73625 = 0,5012
Somit 50 % Steuerbelastung von Firmengewinn zu privat verfügbar
Zahlung über Lohn ist mit 42% Grenzsteuersatz (ab 63.000 TEUR Jahreseinkommen) immer günstiger