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Modul Ertragssteuern

Modul in Konzeption - noch nicht verfügbar !

Haben Sie Ideen / Anregungen dafür ? Senden Sie uns gern ein Nachricht.

  • Benötigt als Grundlage der Berechnung das Ergebnis vor Steuern

  • Berechnet mehrerer variabler Kosten auf Basis dieser Bemessungsgrundlage (z.B. Gewerbesteuer, Körperschaftssteuer)

  • Körperschaftssteuer 15% + 5,5% Solidaritätszuschlag = 15,825 %

  • Gewerbesteuer = 3,5 % x Hebesatz der Gemeinde (z.B. Leipzig 460% in 2024) = 16,1 %

  • diverse Hinzurechnungen und Kürzungen

  • Summe 31,925 % in Leipzig

  • die eine Steuer mindert nicht die Bemessunggrundlage der anderen Steuer, bei werden somit von der gleichen Basis gerechnet

Geplante Implementierung

  • Buchungsjournal, welches auf eine Summenposition “EVST - Ergebnis vor Steuern” Bezug nimmt

  • Spalten für Hinzurechnungen / Kürzungen als pauschale Beträge

  • Buchung auf dem Bilanzkonto STRST - Steuerrückstellungen

  • Zahlung erfolgt manuell (gemäß Vorausszahlungsbescheid/Steuerbescheid) über das Konto Steuerrückstellungen via manueller Abbau

Nebeninformationen

  • Wird Geld aus einer GmbH / AG ausgeschüttet, wird Körperschaftssteuer in Höhe von 25% * 1,055 Soli = 26,375 % einbehalten - dies ist eine Abgeltungssteuer und keine Vorausszahlung auf die private Einkommensteuer. Spielt für das Steuermodul somit keine Rolle.

  • Faktor für Privatentnahmen von Firmengewinnen

    • betrieblicher Steuerfaktor (1-0,31925)=0,68075

    • Körperschaftssteuerfaktor (1-0,26375) = 0,73625

    • Gesamtfaktor = 0,68075*0,73625 = 0,5012

    • Somit 50 % Steuerbelastung von Firmengewinn zu privat verfügbar

    • Zahlung über Lohn ist mit 42% Grenzsteuersatz (ab 63.000 TEUR Jahreseinkommen) immer günstiger

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